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Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

Was sonst in der Praxis oder im Krankenhaus gemacht würde, machen wir bei Ihnen zu Hause: Spritzen setzen, Verbände wechseln, Wunden versorgen, Medikamente richten. Alles nach ärztlicher Verordnung, dokumentiert und in Absprache mit Ihrer Praxis. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.

Erstgespräch kostenlos · Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr

Pflegekraft sortiert am Küchentisch Tabletten in einen WochendosiererDieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Was zur Behandlungspflege gehört

Sie buchen nicht das ganze Paket, sondern das, was Sie brauchen. Aus diesen Bausteinen stellen wir Ihren Plan zusammen.

01

Medikamentengabe und Stellen

Wir richten Ihre Medikamente in den Wochendosierer, geben sie zur verordneten Zeit und behalten im Blick, dass nichts ausgeht. Bei Änderungen durch die Praxis ziehen wir den Plan nach.

02

Injektionen

Subkutane Spritzen wie Insulin oder Thrombosespritzen, nach ärztlicher Verordnung und in der verordneten Dosis. Auf Wunsch leiten wir Sie oder Angehörige an, es selbst zu übernehmen.

03

Verbandwechsel und Wundversorgung

Von der kleinen Wunde bis zum chronischen Ulcus oder Dekubitus: Wundbeurteilung, fachgerechter Verbandwechsel, Fotodokumentation und Rückmeldung an die behandelnde Praxis, wenn sich etwas verschlechtert.

04

Kompressionstherapie

An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und -verbänden. Das klingt nach einer Kleinigkeit und ist bei Venenleiden genau der Punkt, an dem die Behandlung sonst scheitert.

05

Messungen und Kontrolle

Blutdruck, Blutzucker, Puls, Gewicht und Temperatur — regelmässig gemessen, sauber dokumentiert und weitergegeben, damit Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf echten Werten entscheidet.

06

Katheter- und Stomaversorgung

Versorgung und Wechsel von Dauerkathetern, Pflege von Stoma- und PEG-Anlagen. Routiniert, hygienisch und so unauffällig wie möglich.

Pflegekraft misst einer Seniorin im Sessel den Blutzucker an der FingerkuppeDieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

So kommen Sie an die Verordnung

Behandlungspflege heißt im Gesetz häusliche Krankenpflege und steht in § 37 SGB V. Sie wird von Ihrer Hausärztin, Ihrem Facharzt oder bei der Entlassung vom Krankenhaus verordnet — auf dem Formular Muster 12.

Sie müssen sich darum nicht allein kümmern. Sagen Sie uns, was ansteht, und wir sprechen mit der Praxis, welche Leistungen und welcher Zeitraum sinnvoll sind. Die Verordnung reichen wir für Sie bei der Krankenkasse ein.

Bis die Kasse entscheidet, dürfen wir in der Regel bereits versorgen — Sie bleiben also nicht unversorgt, während ein Blatt Papier unterwegs ist.

Nach dem Krankenhaus

Der häufigste Anlass für Behandlungspflege ist eine Entlassung. Das Krankenhaus stellt dafür eine Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements aus, die eine begrenzte Zeit gilt und danach von der Hausarztpraxis verlängert wird.

Wenn Sie uns früh Bescheid geben — idealerweise ein paar Tage vor der Entlassung — steht die Versorgung am Tag Ihrer Heimkehr. Rufen Sie uns aus dem Krankenhaus an oder lassen Sie den Sozialdienst anrufen.

Wer das bezahlt

Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Deshalb ist sie unabhängig vom Pflegegrad.

  • Mit einer genehmigten ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlungspflege.
  • Für Erwachsene fällt die gesetzliche Zuzahlung an: ein prozentualer Anteil der Kosten für eine begrenzte Zahl von Tagen im Kalenderjahr plus ein fester Betrag je Verordnung.
  • Wer die individuelle Belastungsgrenze überschreitet, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen. Wir sagen Ihnen, wie das geht.
  • Einen Pflegegrad brauchen Sie für Behandlungspflege nicht.

Die aktuellen Zuzahlungssätze und Ihre persönliche Belastungsgrenze klären wir mit Ihnen, bevor die Versorgung beginnt.

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

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