

Alltagsunterstützung, damit Zuhause Zuhause bleibt
Oft ist es nicht die Pflege, die zuerst schwerfällt, sondern der Rest: der volle Wäschekorb, der Einkauf, der Brief von der Krankenkasse, der Weg zum Arzt. Wir übernehmen diese Dinge — oder machen sie mit Ihnen zusammen, wenn Ihnen das lieber ist. Schon mit Pflegegrad 1 lässt sich das finanzieren.
Erstgespräch kostenlos · Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr
Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.Was zur Alltagsunterstützung gehört
Sie buchen nicht das ganze Paket, sondern das, was Sie brauchen. Aus diesen Bausteinen stellen wir Ihren Plan zusammen.
Einkaufen und Besorgungen
Nach Ihrer Liste und Ihren Vorlieben, nicht nach unserer. Auf Wunsch fahren wir gemeinsam — für viele ist der Einkauf der wichtigste Weg nach draußen in der Woche.
Wäsche und Raumpflege
Waschen, trocknen, zusammenlegen, Betten beziehen, Bad und Küche sauber halten, Staubsaugen und Wischen. Regelmässig, damit es gar nicht erst zu viel wird.
Mahlzeiten
Frühstück richten, warm kochen oder Essen auf Rädern annehmen und servieren. Wir achten darauf, dass Sie regelmässig essen und genug trinken.
Begleitung zu Terminen
Zum Arzt, zur Therapie, zur Bank, zum Friedhof. Wir begleiten Sie hin, warten mit Ihnen und bringen Sie zurück — und können auf Wunsch beim Arztgespräch mitdenken.
Alltagsbegleitung und Gesellschaft
Spazieren gehen, vorlesen, Karten spielen, gemeinsam durch alte Fotos gehen. Zeit, in der nichts erledigt werden muss — das ist eine eigene Leistung, keine Nebensache.
Papierkram und Anträge
Post sortieren, Formulare der Pflege- und Krankenkasse verstehen und ausfüllen, Anträge auf Hilfsmittel oder Pflegegrad vorbereiten und Fristen im Blick behalten.
Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.Der Entlastungsbetrag — die am häufigsten verschenkte Leistung
Jeder mit einem Pflegegrad, also schon ab Pflegegrad 1, hat monatlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Damit lassen sich genau solche Leistungen bezahlen: Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung.
Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung mit der Pflegekasse abgerechnet. Genau daran scheitert er häufig: Wer nicht weiß, dass es ihn gibt, nutzt ihn nicht — und ungenutzte Beträge verfallen nach einer Frist.
Nicht abgerufene Beträge aus dem laufenden Jahr lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen noch im Folgehalbjahr nutzen. Wenn Sie einen Pflegegrad haben und den Entlastungsbetrag bisher nicht kennen, lohnt sich ein Anruf — wir schauen mit Ihnen, was noch da ist.
Wenn die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird
Ab Pflegegrad 2 gibt es einen zweiten Weg: Wer sein Budget für Pflegesachleistungen nicht vollständig für körperbezogene Pflege braucht, kann einen Teil davon in Betreuung und Hauswirtschaft umwandeln.
Das ist der sogenannte Umwandlungsanspruch. Er ist der Grund, warum viele Haushalte mehr Unterstützung bekommen könnten, als sie tatsächlich in Anspruch nehmen. Wir rechnen im Erstgespräch nach, was bei Ihnen möglich ist.
Wer das bezahlt
Alltagsunterstützung lässt sich über mehrere Töpfe finanzieren — welcher passt, hängt von Ihrem Pflegegrad ab.
- Ab Pflegegrad 1: der monatliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, abgerechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse.
- Ab Pflegegrad 2: zusätzlich der Umwandlungsanspruch — ein Teil der Pflegesachleistung lässt sich für Betreuung und Hauswirtschaft einsetzen.
- Ohne Pflegegrad: als Privatleistung zu festen Stundensätzen, die wir Ihnen vorher schriftlich nennen.
- Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nach einer Frist — es lohnt sich, sie rechtzeitig einzusetzen.
Wir prüfen kostenlos, welche Ansprüche bei Ihnen bestehen und was davon in diesem Jahr noch offen ist.
Häufige Fragen zur Alltagsunterstützung
Unsere weiteren Leistungen
In Dortmund, Castrop-Rauxel, Waltrop, Lünen — und meistens greift sowieso mehr als eine Leistung ineinander.
Bereit für Pflege,
die von Herzen kommt?
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung. Wir besprechen gemeinsam Ihre Bedürfnisse und erstellen einen individuellen Pflegeplan – persönlich und kostenfrei.
