
24-Stunden-Pflege zu Hause: Betreuungskraft oder Pflegedienst?
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Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.Wenn ein Angehöriger nicht mehr allein bleiben kann, fällt schnell das Wort „24-Stunden-Pflege“. In den meisten Anzeigen ist damit eine Betreuungskraft gemeint, die bei Ihnen im Haushalt wohnt. Ein ambulanter Pflegedienst arbeitet anders: mit Pflegefachkräften, mehreren Einsätzen am Tag und einer Abrechnung direkt mit der Kasse. Beides hat seinen Platz, oft sogar gemeinsam. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede, damit Sie unter Zeitdruck nicht das Falsche unterschreiben.
Was mit „24-Stunden-Pflege“ meistens gemeint ist
Gemeint ist in der Regel eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt, häufig vermittelt über eine Agentur und oft aus Osteuropa. Sie hilft im Haushalt, leistet Gesellschaft, begleitet durch den Tag und unterstützt bei der Grundversorgung wie Waschen, Anziehen und Essen.
Rund um die Uhr arbeitet auch sie nicht. Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und freie Tage gelten auch im Haushalt. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass Bereitschaftszeiten, in denen die Kraft auf Abruf bereitstehen muss, mit dem Mindestlohn zu vergüten sind. Wer wirklich durchgehende Präsenz braucht, braucht mehr als eine Person.
Was ein ambulanter Pflegedienst anders macht
Ein ambulanter Pflegedienst ist von den Pflegekassen zugelassen und wird regelmäßig vom Medizinischen Dienst geprüft. Pflegefachkräfte übernehmen die Behandlungspflege, also Medikamente, Injektionen, Verbände und Wundversorgung nach ärztlicher Verordnung.
Statt einer Person, die einzieht, kommen feste Pflegekräfte zu vereinbarten Zeiten, auf Wunsch mehrmals täglich, nachts und am Wochenende. Für Notfälle außerhalb der Einsatzzeiten gibt es eine Rufbereitschaft. Die Grundpflege rechnet der Dienst als Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab, die Behandlungspflege mit der Krankenkasse.
Wer was bezahlt
Die Krankenkasse übernimmt keine Betreuungskraft im Haushalt. Sie zahlt die ärztlich verordnete Behandlungspflege, wenn ein zugelassener Pflegedienst sie erbringt. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen gibt es nur für zugelassene Pflegedienste.
Eine Betreuungskraft bezahlen Familien in der Regel privat. Das Pflegegeld darf dafür verwendet werden, und unter Umständen lässt sich das Budget für Verhinderungspflege einsetzen. Den Entlastungsbetrag gibt es nur für anerkannte Angebote. Die Kosten für Hilfe im Haushalt lassen sich teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt oder dem Kreis, in Dortmund beim Sozialamt.
Was im Haushalt vorhanden sein muss
Eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt, braucht ein eigenes Zimmer, in das sie sich zurückziehen kann, dazu Zugang zu Bad und Küche und eine Möglichkeit, Kontakt zur eigenen Familie zu halten.
Klären Sie vorher, wer übernimmt, wenn die Betreuungskraft frei hat, krank ist oder nach Hause fährt. Ohne diese Vertretung bleibt die Lücke an den Angehörigen hängen, oft genau dann, wenn es am wenigsten passt.
Worauf Sie bei Agenturen achten sollten
Die meisten schlechten Erfahrungen haben eine von wenigen Ursachen. Diese Fragen sollten vor der Unterschrift beantwortet sein.
- Welches Vertragsmodell gilt: Entsendung über eine ausländische Firma mit A1-Bescheinigung, Anstellung bei Ihnen oder eine selbstständige Kraft? Bei angeblicher Selbstständigkeit droht Scheinselbstständigkeit.
- Welche Deutschkenntnisse hat die Kraft wirklich, und lernen Sie sie vorher kennen, mindestens per Video?
- Wer kommt bei Krankheit, Urlaub oder wenn es menschlich nicht passt, und wie schnell?
- Welche Kündigungsfristen gelten, und welche Kosten fallen zusätzlich an, etwa für Anreise und Vermittlung?
- Was darf die Kraft nach Vertrag nicht übernehmen? Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu.
Oft die beste Lösung: beides kombinieren
Viele Familien fahren am besten mit einer Kombination: Die Betreuungskraft sorgt für den Alltag, der Pflegedienst übernimmt Behandlungspflege, schwierige Grundpflege und den fachlichen Blick, ob sich der Zustand verändert.
Wer Pflegegeld bezieht, braucht ohnehin regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI. Auch den übernimmt ein zugelassener Pflegedienst. Und wer Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert, bekommt beides anteilig, das nennt sich Kombinationsleistung.
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